Weißer WLAN-Router mit angeschlossenem Netzwerkkabel auf einem Holztisch; daneben ein Laptop in einem hellen Wohnraum. Symbolbild · KI-generiert
DSL · Kabel · Glasfaser · Mobilfunk

Du bezahlst
für schnell.
Dein Netz trödelt?

Der Film stockt. Das Gespräch bricht ab. Die Rechnung kommt trotzdem. Finde heraus, was du tun kannst - und schreibe deinem Anbieter.

Kostenfrei. Ohne Anmeldung. Du entscheidest, was du absendest.

NICHT NUR ÄRGERN.Selbst aktiv werden
01
Messen statt vermuten.Erst orientieren, dann richtig nachweisen.
02
Die richtigen Worte finden.Vorlage wählen. Anbieter ergänzen. Absenden.
03
Dranbleiben, wenn nichts passiert.Nachfassen, Schlichtung, optional Rechtsbeistand.
WO STEHST DU GERADE?

Dein Problem. Dein nächster Schritt.

Du musst kein Technik-Profi sein. Wähle, was am besten zu deiner Situation passt.

Starte mit einem schnellen Test.

Ein auffälliges Ergebnis ist ein Anlass zum Prüfen, noch kein automatischer Minderungsnachweis. Melde das Problem frühzeitig bei deinem Anbieter.

Zu den Speedtests →
01 / MESSEN

Wie schnell ist dein Internet wirklich?

Zwei verschiedene Aufgaben, zwei verschiedene Wege: Ein kurzer Test gibt Orientierung. Ein offizielles Messverfahren liefert den vorgesehenen Nachweis.

Für den Nachweis · Festnetz

Das offizielle
Festnetz-Messverfahren

Die Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur führt durch eine Messkampagne. Für DSL, Kabel und Glasfaser am geeigneten Rechner; die technischen Hinweise der App beachten.

30Messungen · 3 Messtage
innerhalb von 14 Tagen
Offizielle Desktop-App ↗Messplan & Vorbereitung →
Für den Nachweis · Mobilfunk

Unterwegs?
Ein eigenes Verfahren.

Seit 20. April 2026 gibt es die App Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk. Nicht mit dem allgemeinen Mobilfunk-Check verwechseln. Die App bewertet die standortabhängigen Regeln.

5Messtage höchstens · bis zu 30 Tests
innerhalb von 14 Tagen
Zum Mobilfunk-Nachweis ↗Was gilt bei Mobilfunk? →

Nur kurz nachsehen? Diese Tests helfen bei der Orientierung.

Externe Tests öffnen erst nach deinem Klick. Dabei gelten die Daten- und Cookie-Regeln des jeweiligen Anbieters. Speedtests verbrauchen Datenvolumen. Browser-Ergebnisse allein ersetzen nicht das offizielle Nachweisverfahren. [1]

02 / BELEGEN

Aus einem schlechten Gefühl
wird ein brauchbarer Nachweis.

Wichtig ist, was an deinem Anschluss ankommt - nicht nur, was das WLAN im hintersten Zimmer noch schafft.

Vor dem Messen

Vertragswerte fehlen? Unterlagen anfordern →
Festnetz

Dein Messplan zum Mitnehmen

Drei Messtage mit jeweils einem freien Kalendertag dazwischen. Pro Tag zwei Zeitblöcke für jeweils fünf Messungen.

.ics-Datei für deinen Kalender. Der Kalender misst nicht selbst. Zwischen Einzelmessungen mindestens 5 Minuten, zwischen Messung 5 und 6 mindestens 3 Stunden Abstand; maßgeblich sind die Zeiten und Prüfungen der App. Wir planen vier Stunden Abstand zwischen den Block-Anfängen. [1]

Warum ein WLAN-Test allein oft nicht weiterhilft

Schlechtes WLAN kann am Abstand zum Router, an Wänden, Störquellen oder einem langsamen Endgerät liegen. Ist die direkte LAN-Verbindung deutlich besser, beginne mit dem Heimnetz. Bleibt auch sie auffällig langsam, dokumentiere das Problem am Anschluss.

Diese Unterscheidung soll den Anbieter nicht aus der Verantwortung nehmen. Sie verhindert, dass deine Beschwerde an einem ungeeigneten Test scheitert. Bei gemieteten Routern oder zugesagten Zusatzleistungen kann auch das Gerät Vertragsbestandteil sein.

Eigenes Störungsprotokoll führen

Notiere Auffälligkeiten und Gespräche. Dieses Protokoll ergänzt deine Unterlagen; es ersetzt nicht den offiziellen Geschwindigkeitsnachweis.

    WAS DU VERLANGEN KANNST

    Du musst nicht einfach
    die Schultern zucken.

    Eine langsame Verbindung macht nicht automatisch den ganzen Vertrag unwirksam. Aber nachgewiesene Abweichungen können konkrete Rechte auslösen.

    01

    Nachbesserung

    Störung melden, kostenlose Entstörung verlangen und den Eingang dokumentieren. Der Anbieter muss eine nicht von dir verursachte Störung unverzüglich beseitigen. [3]

    Störung melden →
    02

    Weniger bezahlen

    Bei einer qualifiziert nachgewiesenen Abweichung kann eine Minderung in Betracht kommen. Ihre Höhe muss zur geschuldeten und tatsächlichen Leistung passen - nicht blind zur gesamten Bündelrechnung. [2]

    Minderung geltend machen →
    03

    Den Vertrag beenden

    Eine erhebliche, nachgewiesene Minderleistung kann eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. In der Regel muss vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos bleiben. [2] [4]

    Kündigung vorbereiten →
    04

    Ausfall entschädigen

    Für einen vollständigen, längeren Ausfall gelten eigene Pauschalen. Auch ein versäumter vereinbarter Kundendiensttermin kann einen Anspruch auslösen. Langsames Internet allein ist kein Totalausfall. [3]

    Ausfall-Anspruch vorbereiten →
    Wichtig: Nicht einfach die gesamte Rechnung stoppen.

    Eine streitige Kürzung kann zu Mahnungen, Inkasso oder einer Sperrandrohung führen. Anspruch und Zeitraum schriftlich belegen; bei Streit über den richtigen Betrag fachkundige Hilfe nutzen. Ein Beispielbetrag ist kein garantierter Erstattungsanspruch.

    Wann ist ein Festnetzanschluss nach den Messregeln zu langsam?

    Die offizielle Desktop-App wertet Download und Upload aus. Innerhalb einer ordnungsgemäßen Kampagne genügt bereits eines dieser Kriterien:

    1. 90 % der vertraglichen Maximalgeschwindigkeit werden nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils wenigstens einmal erreicht.
    2. Die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wird nicht in mindestens 90 % der Messungen erreicht, also in weniger als 27 von 30 Messungen.
    3. Die vertragliche Mindestgeschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Tagen jeweils wenigstens einmal unterschritten.

    Die Kampagne umfasst 30 Messungen, zehn an jedem von drei Messtagen, innerhalb von 14 Tagen; zwischen Messtagen liegt mindestens ein messfreier Kalendertag. Die App und ihr Ergebnisprotokoll sind maßgeblich. [1]

    Was gilt bei Mobilfunk, Homespot und Internet über Funk?

    Seit dem 20. April 2026 gilt ein gesondertes Mobilfunk-Nachweisverfahren. Geplant sind bis zu 30 Messungen an bis zu fünf Tagen, sechs pro Tag, innerhalb von 14 Tagen. Die App kann die Kampagne früher beenden, wenn das Ergebnis bereits feststeht.

    Die Schwellen knüpfen an die geschätzte maximale Geschwindigkeit an: Je nach Haushaltsdichte sind 25 %, 15 % oder 10 % relevant. Entscheidend ist, ob die entsprechende Schwelle an mindestens drei von fünf Tagen jeweils wenigstens einmal erreicht wird. Zwischen Einzelmessungen liegen mindestens fünf Minuten, zwischen der dritten und vierten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Lass Standortzuordnung und Ergebnis von der App bestimmen.

    Nutze die App Nachweisverfahren Mobilfunk, nicht nur den allgemeinen Mobilfunk-Check. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, das Protokoll möglichst innerhalb von vier Wochen beim Anbieter einzureichen; das ist keine hier behauptete gesetzliche Ausschlussfrist. Bei stationären Funk-, Hybrid- und Satellitenprodukten muss zuerst geklärt werden, welches Nachweisverfahren auf den konkreten Vertrag passt. [1]

    Wie viel gibt es bei einem Totalausfall oder einem versäumten Termin?

    Ist eine gemeldete Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Meldung beseitigt, sieht § 58 TKG bei vollständigem Ausfall eine Entschädigung vor: am dritten und vierten Tag jeweils 5 Euro oder 10 % des Monatsentgelts, ab dem fünften Tag jeweils 10 Euro oder 20 % - jeweils der höhere Betrag bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt.

    Für einen vom Anbieter versäumten vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin sind es 10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts, ebenfalls der höhere Betrag. Verantwortlichkeit des Kunden und gesetzliche Ausschlüsse, etwa höhere Gewalt, sind zu berücksichtigen. Entschädigung, Minderung und Schadensersatz für denselben Nachteil werden nicht einfach doppelt kassiert. Der Rechner im Schreiben verwendet nur vollständige Folgetage und lässt Meldetag und Wiederherstellungstag vorsichtig außen vor. [3]

    Sind 14 Tage eine gesetzliche Reparaturfrist? Und was heißt eigentlich „bis zu“?

    Nein. Die hier vorgeschlagenen 14 Tage sind eine anpassbare Frist für eine Antwort oder Abhilfe, keine allgemeine gesetzliche Reparaturfrist. Bei einer Störung besteht grundsätzlich die Pflicht zur unverzüglichen Entstörung. Ist sie am Folgetag noch nicht behoben, greifen die gesetzlichen Informationspflichten. Eine konkrete Abhilfefrist muss zum Fall passen. [3] [4]

    „Bis zu“ bedeutet bei Festnetz nicht, dass jede beliebig schlechte Leistung hinzunehmen wäre. Vergleiche die vereinbarten maximalen, normalerweise verfügbaren und minimalen Werte; die offiziellen Messregeln konkretisieren die erheblichen Abweichungen. [1]

    03 / ANSCHREIBEN

    Gute Worte.
    Der richtige Empfänger.

    Wähle die passende Vorlage. Ergänze deine Daten. Prüfe den Text und sende ihn selbst ab. Eine Handynummer allein identifiziert einen Festnetzvertrag meistens nicht.

    1

    Wobei brauchst du Hilfe?

    2

    Dein Vertragspartner

    34 recherchierte Einträge plus freie Eingabe für jeden weiteren Anbieter. Nicht vollständig für den deutschen Markt. Entscheidend ist die Gesellschaft auf deiner Rechnung.

    Die Empfängerdaten bleiben änderbar. Bei allgemeinen Firmenanschriften ist das Kundenportal häufig der direktere Weg. Eine allgemeine E-Mail-Adresse ist nicht zwingend ein Störungspostfach.

    3

    Deine Daten & dein Anliegen

    Vorschlag: 14 Tage, kein gesetzlicher Standard. Bei Störungen wird die unverzügliche Entstörung verlangt. Eine Abhilfefrist muss im Einzelfall angemessen sein.

    Offizieller Nachweis

    Kein Upload: DSL-Alarm liest oder bewertet keine Protokolle. Die Erklärung wird nur auf Grundlage deiner Angaben erstellt.

    Kein automatischer Prozentrechner: Halbe Downloadrate bedeutet nicht ohne Weiteres halbe Gesamtvergütung bei einem Leistungspaket.

    Vorherige Abhilfe ist gescheitert

    Standardweg mit vorausgegangener Abhilfefrist; gesetzliche Ausnahmefälle bewertet dieser Assistent nicht. Anschließend Bestätigung, Anbieterwechsel, Rufnummer und etwaige Geräterückgabe koordinieren.

    Vollständigen Ausfall abgrenzen

    Vorsichtige Berechnung: nur volle Kalendertage nach dem Meldetag und vor dem End-/Stichtag. Angebrochene Tage und abweichende Fallgestaltungen werden nicht automatisch bewertet.

    Du erhältst eine Sachverhaltsanlage, keinen bereits eingereichten Antrag. Das offizielle Formular der Bundesnetzagentur ist zusätzlich erforderlich.

    Ersatz setzt die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen voraus, etwa einen zurechenbaren Pflichtverstoß. Kein automatischer Anspruch für jede Unannehmlichkeit oder jede Stunde ohne Internet.

    * Pflichtangaben für ein zuordenbares Schreiben. Nicht mehr Daten mitteilen als erforderlich.

    UND DANN?

    Nicht jede Standardantwort
    ist das letzte Wort.

    Bleibe bei belegbaren Tatsachen. Sichere jeden Kontakt und verlange eine konkrete Antwort auf dein konkretes Anliegen.

    „Es liegt am WLAN.“

    Lege ein korrektes LAN-Messprotokoll vor, sofern vorhanden. Bitte um konkrete technische Einwände statt einer pauschalen Vermutung. Noch kein Protokoll? Erst sauber messen.

    Sachlich nachfassen →

    „Wir melden uns.“

    Ticketnummer, Eingang und bisherigen Verlauf nennen. Eine konkrete Antwort erbitten. Eine neue Erinnerung verlängert eine bereits gesetzte Abhilfefrist nicht automatisch.

    Erinnerung vorbereiten →

    „Sie müssen einen neuen Tarif buchen.“

    Erst die Leistung des bestehenden Vertrags klären. Kein neuer Tarif und keine neue Laufzeit sind allein deshalb nötig, weil du deine bisherige Leistung einforderst. Angebote getrennt prüfen.

    Vertragsgrundlage anfordern →
    SELBSTHILFE ZUERST. UNTERSTÜTZUNG, WENN NÖTIG.

    Du musst nicht
    allein weiterkämpfen.

    Wenn sich mit dem Anbieter keine Lösung finden lässt, gibt es einen neutralen nächsten Schritt. Ein Anwalt bleibt eine bewusste Alternative - kein Pflichtumweg.

    Außergerichtlich

    Schlichtung der Bundesnetzagentur

    Das Verfahren ist kostenfrei; eigene Auslagen oder beauftragte Anwälte können Kosten verursachen. Zuerst musst du eine Einigung mit dem Anbieter versucht haben. Teilnahme und Annahme eines Vorschlags sind freiwillig. Rechne mit Wartezeiten, nicht mit einer Sofortentscheidung. [5]

    Offizielle Schlichtung ↗Sachverhaltsanlage erstellen →
    Nur wenn du das möchtest

    Individuelle anwaltliche Hilfe

    Bei streitigen Beträgen, einer Sperrandrohung, einer abgelehnten Kündigung oder größeren Folgeschäden kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein. Suche nach Telekommunikationsrecht und kläre die Kosten vorab.

    Zur unabhängigen Anwaltssuche ↗

    Kein Mandat durch diesen Klick. Keine automatische Übermittlung deiner Falldaten.

    NACHLESEN STATT BLIND VERTRAUEN

    Grundlagen & Transparenz

    Redaktionsstand: 18. September 2026. Allgemeine Orientierung für Verbraucher in Deutschland; keine Erfolgsgarantie und keine individuelle Rechtsberatung.

    1. Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit, Festnetz- und Mobilfunk-Nachweis
    2. § 57 TKG: Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
    3. § 58 TKG: Entstörung, Ausfall- und Terminentschädigung
    4. § 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund und Abhilfefrist
    5. Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Telekommunikation und offizieller Antrag
    Anbieteradressen: Herkunft, Reichweite und Pflege

    Die 34 hinterlegten Einträge wurden anhand offizieller Anbieterangaben recherchiert. Manche sind spezielle Service-Postanschriften, andere allgemeine Firmenanschriften. Art, Quelle und Prüfdatum erscheinen bei deiner Auswahl. Für weitere Anbieter gibt es freie Eingabefelder. Ein vollständiges Verzeichnis aller deutschen Anbieter wird nicht behauptet.

    Marke, Netzbetreiber und Vertragspartner sind nicht immer identisch. Eine Empfängeradresse auf deiner aktuellen Rechnung oder im Vertragsportal kann genauer sein. Bitte immer abgleichen. Zur ergänzenden Orientierung: Anbieterverzeichnis von CHECK24 und aboalarm. Es besteht keine hier behauptete Partnerschaft. Die konkreten Anschriften dieser Seite stammen aus den jeweils verlinkten Primärquellen.

    Was passiert mit meinen Daten?

    Der Brief-Assistent läuft in deinem Browser. Er benötigt keine Anmeldung, kein Tracking und keinen automatischen Upload. Deine Eingaben werden nicht vom Assistenten an DSL-Alarm, Anbieter, Anwälte oder andere Dienste gesendet.

    „Lokal merken“ speichert nach deiner ausdrücklichen Aktion unverschlüsselt in diesem Browser. „Alle Eingaben löschen“ entfernt diese Speicherung. Eine exportierte Falldatei musst du selbst sicher aufbewahren und gegebenenfalls löschen. Druckdialog, Zwischenablage und dein E-Mail-Programm sind Funktionen deines Geräts.

    Erst ein externer Link, Speedtest oder der E-Mail-Entwurf öffnet einen anderen Dienst. Dort gelten dessen Regeln. Der Aufruf der online veröffentlichten Website selbst kann beim Webserver technisch notwendige Verbindungsdaten erzeugen; dafür gilt die Datenschutzerklärung des Betreibers. Hier werden keine externen Schriftarten oder Testfenster automatisch geladen.

    
    
    
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